Novelle des Hochschulgesetzes

Hörsaal

Mitte Juni 2019 ist die große Runde der Diskussionsveranstaltungen zu Änderungen im Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) zu Ende gegangen. Das Gesetz bietet den Rahmen für kontinuierliche Weiterentwicklungen einer demokratischen, nachhaltigen und innovativen Struktur an den Berliner Hochschulen.

Die Hochschulen nehmen eine Schlüsselposition in der Stadtgesellschaft ein. Umso wichtiger, die Bedeutung von Nachhaltigkeit als Leitlinie in den allgemeinen Aufgaben der Hochschulen, in Studium, Lehre und Prüfungen sowie Forschung zu verstärken.

Die Ziele der nun anstehenden Novelle sind u.a.:

Wir wollen gute Arbeitsverhältnisse bieten.

Daueraufgaben sollen auch auf Dauerstellen – und nicht mittels befristeter – geleistet werden; das gilt auch für Drittmittelforschung. Berufswege in der Wissenschaft müssen durchlässig und planbar sein. Dazu brauchen wir eine neue Dauerstellenkategorie im Mittelbau. Eine wissenschaftliche Berufslaufbahn soll auch ohne das Ziel einer Lebenszeitprofessur möglich werden.

Personalentwicklung ist Kernaufgabe der Hochschulen und muss ein Bestandteil des Hochschulgesetzes sein. Fachbereiche und Institute sollen im Sinne kollektiver Leitungs‐ und Entscheidungsstrukturen gestärkt werden. Es gilt zu prüfen, wie die Mittelvergabe gerade jungen Wissenschaftler*innen eigenständige Forschung ermöglicht. Die Juniorprofessur wollen wir in ihrer Funktion als Qualifikationsweg zur Professur auch gegenüber der Habilitation stärken.

Wir wollen Selbstbestimmung, Flexibilität und Mobilität im Studium

  • Studieren an unterschiedlichen Hochschulen in Berlin und Brandenburg gleichzeitig soll leichter werden. Für diese Mobilität sollen die Hochschulen die Anerkennungsregeln vereinfachen.
  • Das Studium bleibt gebührenfrei.
  • Auch die Studienverlaufsgarantie der Hochschulen für Studierende bleibt.
  • Der Anspruch auf Teilzeitstudium soll gesetzlich verankert werden.
  • Zum selbstbestimmten Studium gehört auch eine selbstbestimmte Geschwindigkeit. Auch denen soll der Abschluss möglich sein, die den Takt des Studienverlaufsplans nicht schaffen.
  • Wir wollen eine dritte Option zur Qualitätssicherung. Für mehr Partizipation sollen in dieser Aufgabe Lehre und Studium Studium (LSK/KLS) integriert werden.
  • Für einen besseren Einstieg ins Studium brauchen wir eine Orientierungsphase; entwicklungsfähige Modelle sind bereits vorhanden.
  • Der Übergang vom Bachlor in den Master muss reibungsloser funktionieren.

Wir wollen Spielräume eröffnen und Partizipation verbessern.

Wir wollen, dass die Hochschulen in ihren Strukturen und in den Mitbestimmungsmodellen innovationsfähig bleiben. Gesetzliche Mindeststandards geben Hochschulen die Chance, eigene erprobte Modelle beizubehalten und neue Modelle der akademischen Selbstverwaltung zu entwickeln. Voraussetzung ist:

  • Die Grundordnung wird von einer Vertretung aller Mitgliedergruppen beschlossen und von der Senatsverwaltung genehmigt.
  • Gremiumsitzungen sind grundsätzlich öffentlich.
  • Die Mitgliedergruppen erhalten Angebote zur Qualifizierung.
  • Die Gremienarbeit wird personell unterstützt.
  • Über Haushaltspläne und die Einführung oder Beendigung von Studiengängen entscheiden direkt gewählte Gremien.

Diskriminierungsfreiheit und Diversität

Eine demokratische Wissenschaft ist so divers wie die Gesellschaft. Das umfasst auch die soziale Herkunft der Studierenden. Das soll durch Kommissionen oder Beauftragte gefördert werden. Darüber hinaus sind weitere Dimensionen einzubinden.

Open Access

Nicht nur im Hinblick auf die Friedensbindung der Hochschulen, müssen auch bei der Drittmittelforschung Geldflüsse transparent gemacht werden. Berechtigte Publikationsbeschränkungen müssen projektspezifisch angegeben werden. Forschungsergebnisse, die unter Nutzung öffentlich finanzierter Ressourcen entstanden sind, müssen auch veröffentlicht werden.